Datensicherung/ Datenschutz

 

Der Begriff Datenschutz ist ein Sammelbegriff für alle gesetzlichen Regelungen, die das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleisten sollen. Diese stellt sicher, dass grundsätzlich jede Person selbst bzw. Sorgeberechtigte bestimmen, welche persönlichen Daten wie verwendet werden dürfen.

 

Datenschutzbeauftragte/r der Kita:

 

Unser Datenschutzkonzept basiert auf:

  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • Sozialgesetzbuch (SGB)
  • Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz)

 

Kinder/ Eltern:

In unserer Kita werden personenbezogene Daten erhoben, die für die Erbringung der Betreuung erforderlich sind. Erlaubt ist demnach die Erhebung folgender Daten durch den Vertragsabschluss, auch ohne Einwilligung:

  • Name, Adresse und Geburtstag des Kindes
  • Name, Adresse und Telefonnummer der Eltern
  • Notfallkontakte
  • Tetanusimpfung des Kindes
  • Kontaktinformationen des Hausarztes
  • Krankheiten/ Allergien des Kindes, die der Einrichtung bekannt sein müssen

Diese Daten sind für den Abschluss eines Betreuungsvertrages und dem damit verbundenen Zweck erforderlich. Dies gilt auch für besondere Kategorien personenbezogener Daten wie Gesundheitsdaten, ethnische Herkunft oder religiöse/ weltanschauliche Überzeugung.

Die Bewerbung um einen Kita-Platz ist der erste Zeitpunkt, zu dem personenbezogene Daten von Eltern und Kindern erhoben werden.

Grundsätzlich herauszustellen ist, dass für eine Kindertageseinrichtung die Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO grundsätzlich rechtmäßig ist, da

  • Mit Eltern/PSB ein Dienstleistungsvertrag geschlossen wurde
  • Sich aus den §§ 22 bis 24 SGB VIII und dem Kindertagesbetreuungsgesetz rechtliche Verpflichtungen ergeben
  • Die Kinderbetreuung eine gesellschaftsrelevante Aufgabe ist und im öffentlichen Interesse wahrgenommen wird

 

Zusätzliche Einwilligungen müssen eingeholt werden für folgende Datenverarbeitungen:

  • Fotos: Sowohl die Aufnahme und Speicherung als auch die Veröffentlichung von Fotos von Kindern erfordern schriftliche Einwilligungen der Sorgeberechtigten. Die Mitarbeitenden haben dafür Sorge zu tragen, dass nur Kinder, deren Sorgeberechtigte eine entsprechende Einwilligung abgegeben haben, fotografiert werden. Auch Mitarbeiterfotos unterliegen einer Einwilligung. Externen Fotografen erhalten eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten durch die Anmeldung zum Fotoshooting.
  • Care-App: In unserer Einrichtung nutzen wir überwiegend zur Kommunikation mit den Eltern und Datensicherung die Kita Care-App.
  • Portfolioarbeit/ Entwicklungsdokumentationen: Zur Dokumentation der Entwicklung sowie des Kita-Alltags werden sowohl Fotos und Kreatives, als auch Beobachtungsbögen (Beobachtungsschnecke, BaSiK) angefertigt und aufbewahrt.
  • Austausch mit Kooperationspartnern: Nach schriftlich eingeholtem Einverständnis der Erziehungsberechtigten ist es uns erlaubt, uns mit angegebenen Ärzten, Therapeuten, der Stadt Ahaus, dem Jugendamt, dem LWL, dem Paritätischen Dienst und den Schulen auszutauschen und Daten weiterzugeben oder einzuholen.

Zur Erfüllung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach §8a SGB VIII dürfen Daten auch ohne Einverständnis verarbeitet bzw. weitergegeben werden.

 

Mitarbeiter:

In unserer Kita werden ebenfalls personenbezogene Daten der Mitarbeiter, zum Zweck der Beschäftigung, der Vergütung und der Meldung bei Sozialversicherungen erhoben. Für das Beschäftigungsverhältnis muss ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden.

 

Datensicherung / Datenschutz:

  • Medien: Personenbezogene Daten werden digital auf passwortgeschützten, kitaeigenen Medien gesichert. Alle Geräte werden regelmäßig mit den neuesten Software-Updates aktualisiert und sind durch Anti-Virus-Programme bzw. Firewall geschützt.
  • Care-App: Diese App wurde in Deutschland entwickelt und gehostet, sie ist DSGVO-konform und ISO 27001 zertifiziert. Die Daten werden hier TLS-verschlüsselt übertragen.
  • Threema: Der Messenger wird zur Kommunikation zwischen der Kita-Leitung und des Vorstandes genutzt. Dieser ist ebenfalls DSGVO-konform. Hier ist die gesamte Kommunikation Ende-zu-Ende verschlüsselt.
  • Papierdaten: Daten in Papierform werden in einem abschließbaren Schrank gesichert, welcher nicht für Dritte zugänglich ist.
  • Diensthandy: Für die Erreichbarkeit außerhalb der Einrichtung nutzen wir ein passwortgeschütztes Diensthandy, welches nur im Notfall genutzt wird.
  • Fotos: Fotos u.a. auch Videos werden ausschließlich mit kitaeigenen Geräten gemacht.
  • Schweigepflicht: Des Weiteren verpflichtet die arbeitsvertragliche Schweigepflicht pädagogische und nicht-pädagogische Mitarbeiter zur Verschwiegenheit.

 

Datenspeicherung/ Löschfristen:

Sofern auf gesetzlichen Grundlagen nicht anders bestimmt, speichern wir personenbezogene Daten nur so lange, wie dies zur Erfüllung der verfolgten Zwecke notwendig ist. Dies gilt für alle Arten von Daten, also auch für Fotos. Verlässt ein Kind die Kita, fallen Verarbeitungszwecke z.B. für die Bildungsdokumentation etc. weg.

Für die Vernichtung personenbezogener Daten in Papierform nutzen wir einen Schredder mit der Sicherheitsstufe P3.

Rechte der Eltern:

Die Eltern/ Erziehungsberechtigten haben nach DSGVO folgende Rechte gegenüber der Kindertageseinrichtung:

Auskunft über alle verarbeiteten personenbezogenen Daten zu ihnen und ihrem Kind, sowie das Recht auf Berichtigung und Erweiterung.

Recht auf Löschung, sofern die weitere Aufbewahrung nicht gesetzlich vorgeschrieben (auch §8A) oder Teil der Vertragserfüllung ist.

 

 

 

 

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